Gesetzesänderungen zum 01.09.2015
Mit 01. September treten eine Anzahl von Gesetzesänderungen in Kraft, die den Alltag entsprechend beeinflussen oder lenken werden. Nachstehend haben wir die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
Als wichtigstes Gesetz gilt, dass Ärzte nun eine Verfügung ihrer Patienten befolgen müssen. Patientenverfügungen gelten auch dann und sind einzuhalten, wenn die Krankheit nicht lebensbedrohlich ist. Auch die Abgasnorm gilt als wichtige Neuerung, die mit September in Kraft tritt. Dazu gilt, dass bei einem Neuwagenkauf ab diesem Monat die Euro-6-Norm eingehalten werden muss. Diese sieht eine wesentliche Reduzierung von Rußpartikeln und dem Ausstoß von Schadstoffen vor, wobei anzunehmen ist, dass sich diese strengere Norm auch auf die Preise der PKWs auswirken wird.
Wenn Sie öfters fliegen, sind Sie ebenso von Neuerungen ab 01. September betroffen. Da wäre zum Einen das Inkrafttreten einer neuen EU-Vorschrift zur Flugsicherheit. Es gilt eine verstärkte Suche nach Sprengstoff, womit durch die ausgedehnten Checks mit deutlich längeren Wartezeiten zu rechnen sein wird. Zudem müssen Sie ab morgen damit rechnen, dass bei der Ticketbuchung über ein globales Reservierungssystem die Lufthansa eine Zusatzgebühr von 16,00 Euro verrechnet. Nur wenn Sie direkt bei der Fluglinie buchen, sparen Sie sich diesen Betrag.
Auch im Straßenverkehr ändert sich ab September etwas, und zwar werden Inline-Skater nun als Fußgänger behandelt. Das bedeutet, dass sie ausschließlich auf Fußgängerwegen fahren dürfen – oder aber auf Straßen, die durch ein „Skater-frei“-Schild gekennzeichnet sind.
Das sogenannte Familienverfahrensgesetz, kurz FamFG, sieht vor, dass Scheidungen zukünftig nur mehr über ein großes Familiengericht abzuwickeln sind. Dazu kommt, dass bei einer Scheidung Zugewinne, die während einer Ehe entstanden sind, gleichmäßig auf die beiden Partner aufgeteilt werden. Schulden, die einer der beiden in die Ehe bringt, werden nicht mehr mit dem Zugewinn gegen gerechnet.