Das Sozialrecht hat sich seit den 50er Jahren in Deutschland durch die Neuregelung des Rentenversicherungs- und Sozialhilferechts entwickelt. Es handelt sich hier um ein öffentliches Recht und ist geprägt durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis, das zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, dem Leistungsempfänger oder Antragsteller besteht.
Tätigkeitsgebiete eines Rechtsanwalts im Sozialrecht
Ein Fachanwalt für Sozialrecht übernimmt die Vertretung seiner Mandanten, wenn es um Fragen des Sozialversicherungsrecht, Sozialversorgungsrecht oder Sozialfürsorgerecht geht. Weitere Gebiete, in denen der Rechtsanwalt in diesem Zusammenhang tätig wird, sind Fälle aus dem Familienrecht und dem Arbeitsförderungsrecht. Es kümmert sich zudem um das Recht einer Eingliederung von Behinderten. Er handelt nach den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuch (SGB). Wichtig zu wissen, Fachanwalt darf sich der Anwalt nur dann nennen, wenn er die Erlaubnis von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer erhalten hat.
Wann sind Sie einem Fachanwalt für Sozialrecht richtig?
Im Rahmen der Sozialversicherung und der damit einhergehenden Versicherungspflicht vertritt der Rechtsanwalt bei Problemen mit der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung sowie zur Sozialhilfe.
Viele andere Rechtsgebiete können hier einfließen. Dazu zählen primär das Familienrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Erbrecht. Generell ist der Weg zum Fachanwalt angebracht, wenn ein Bescheid von Amtswegen ins Haus flattert und hierzu Fragen offen sind oder ein Streit mit der Behörde entsteht. Sollte das Problem dennoch bei einem Rechtsanwalt mit anderem Fachwissen besser aufgehoben, kann dieser sich immer noch einschalten.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Fachanwalt für Sozialrecht?
Ob Sie nun Ihren Anwalt wegen Problemen mit der Sozialhilfe, Pflegeversicherung oder Krankenversicherung hinzuziehen, ist nicht grundsätzlich durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Zwar gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Versicherungen, welche die Kosten übernehmen, aber es ist nicht selbstverständlich. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich einen sogenannten Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen.