Das neue Erbrecht – was bringt es und für wen ist es gedacht?
Wenn Sie im Alter etwas Geld auf die Seite legen, denken Sie dabei vermutlich nicht an sich, sondern daran Ihren Ehepartner oder die Kinder im Todesfall versorgt zu wissen. Mit dem neuen Erbrecht, das auf einem EU-Gesetz basiert, kann es nun aber passieren, dass sozusagen „falsche Leute“ erben. Denn das neue Erbrecht hat vor allem dann Folgen, wenn Sie als Deutscher sich regelmäßig oder dauerhaft im Ausland aufhalten. Dann kommt nämlich nach Ihrem Tode nicht mehr das deutsche Recht zur Anwendung, sondern das ausländische.
Damit kann plötzlich ein anderes Recht gelten, als das Sie vielleicht erwarten. Bis dato galt immer der Grundsatz: Deutsches Erbrecht für deutsche Staatsbürger. Mit der neuen EU-Erbrechtsverordnung gilt nun also das Recht des Staates, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes gelebt bzw. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Damit ist nicht nur gemeint, wenn Sie Ihren Alterssitz zum Beispiel in Mallorca haben, sondern auch wenn Sie sich in ein ausländisches Pflegeheim begeben. Das Recht greift auch dann, wenn Sie für deutsche Unternehmen beruflich lange Zeit im Ausland tätig sind und im Zuge dessen dort tödlich verunglücken oder sterben.
Die Regel des neuen Erbrechtes gilt aber auch gleichzeitig für Bürger aus Drittstaaten, die normalerweise in Deutschland leben. Wer etwas als Türke oder Schweizer dauerhaft in Deutschland wohnt, vererbt also nun nach deutschem Recht. Die Verordnung ist dabei grundsätzlich immer auf Ihr gesamtes Vermögen im In- und Ausland anzuwenden. Dies ist ein großer Vorteil im Gegensatz zum bisherigen Erbrecht, bei dem es immer wieder zu Auseinandersetzungen bei grenzüberschreitenden Nachlässen gekommen ist. Ein weiterer Vorteil des neuen Erbrechtes nach der EU-Verordnung ist, dass ein einheitliches Nachlasszeugnis eingeführt wurde, das EU-weit gültig ist. Damit können Ihre Erben ihre Ansprüche international nachweisen und belegen. Es braucht keinen Erbschein mehr aus allen Ländern, in denen Sie als Erblasser gelebt und Vermögen hinterlassen haben.