Ein Fachanwalt für Familienrecht ist Experte für rechtliche Fragestellungen, die die Ehe und Familie betreffen. Das Familienrecht besitzt zahlreiche Vorschriften, bei denen ein guter und fähiger Rechtsanwalt einen vollständigen Überblick behalten muss. Das wird umso schwieriger dadurch, dass die rechtlichen Regelungen in diesem Bereich sehr umfangreich sind und vergleichsweise häufig geändert und reformiert werden.
Konkret umfasst die Tätigkeit des Rechtsanwalts die §§ 1297 – 1921 BGB. Hier geht es um das Verhältnis von Ehepartnern untereinander und das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern. Außerdem geregelt ist das Recht der Trennung und Scheidung sowie die eingetragene Lebenspartnerschaft. Besonders häufig wird der Fachanwalt herangezogen, wenn es um die Zahlung von Unterhalt und um rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Scheidung geht. Auch das Sorgerecht ist ein wichtiges Thema, das einen Fachanwalt für Familienrecht beschäftigt. Er kann damit zusammenhängend auch Fragen klären, die sich bei einer Adoption stellen.
Wenn Ihnen eine Trennung und / oder Scheidung bevorsteht, können Sie sich an einen solchen Rechtsanwalt wenden. Er klärt mit Ihnen zusammen Fragen, die sich zum Thema Unterhalt und zum Sorgerecht für ein gemeinsames Kind stellen. Er hilft Ihnen bei der Trennung, indem er Sie zum Beispiel anweist, wie das Trennungsjahr ablaufen sollte und was Sie tun müssen, damit eine Scheidung rechtskräftig wird. Sie können sich auch dann an Ihn wenden, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Ihr Kind nicht oft genug sehen dürfen. Auch behandelt er delikate Themen wie die Klärung einer Vaterschaft. Außerdem kann er Sie bei einer Adoption unterstützen.
Wenn Sie für Probleme aus dem Bereich Familienrecht eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie eine Versicherung mit besonderer Betonung auf diesem Themengebiet abschließen. Denn eine normale Rechtsschutzversicherung erbringt hier meist nur wenige Leistungen, etwa nur die Bezahlung einer Erstberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht.