Wie verhält man sich bei Abmahnungen? Es gibt keine pauschale „richtige“ Reaktion, sondern der Einzelfall entscheidet darüber, wie Sie bei einer Abmahnung im Markenrecht oder Wettbewerbsrecht, auf eine Unterlassungserklärung und einstweilige Verfügung, oder auf eine Feststellungsklage reagieren. Je nach Inhalt der Abmahnung sind verschiedene Handlungen notwendig, wodurch die anwaltliche Beratung Ihre Chance auf eine Milderung der Problematik und eine Abwendung hoher Abmahnkosten ist.
Ihr Anwalt wird Ihnen selbst bei gerechtfertigten Abmahnungen dazu raten, die gegnerische Unterlassung nicht zu unterzeichnen und zu beherzigen, dass der Inhalt zugunsten des Abmahners ausgelegt ist. Hinzu kommt, dass Unterlassungserklärungen mit einer Gültigkeit von 30 Jahren eine sehr starke Einschränkung mit sich bringen und eine juristische Anfechtung nur geringe Erfolgsaussichten aufweist. Ob Abmahnkosten zu zahlen sind, hängt von der Formulierung des Anschreibens ab. Es gibt verschiedene Formen von Abmahnungen, so beispielsweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit oder ohne Abmahngebühren. Allein für die Prüfung, ob eine Unterlassung oder einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht zulässig oder aufgrund von Fehlern im Anschreiben ungültig ist, lohnt sich die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen. Sie sollten Abmahnungen im Markenrecht oder eine Feststellungsklage im Wettbewerbsrecht nicht ohne konkrete Überprüfung der Tatsachen akzeptieren, da hohe Kosten und Ihr Imageverlust als Begleiterscheinung einhergehen.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und finden diese ungerechtfertigt oder in den Abmahnkosten zu teuer, kann die Beratung von Ihrem Anwalt helfen und Licht ins Dunkel bringen. Das gilt nicht nur für Anschreiben von Unternehmen, sondern und vor allem für Abmahnungen, die ein Unternehmer über einen Anwalt in die Wege geleitet und an Sie überstellt hat. Ehe Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben und damit Ihre Schuld für ein Vergehen im Markenrecht anerkennen, kann eine negative Feststellungsklage oftmals zu einer Kostenminderung führen und die einstweilige Verfügung in Gänze oder teilweise anfechten lassen. Zur richtigen Reaktion auf Abmahnungen berät Sie Ihr Anwalt und übernimmt die Aufgaben einer außergerichtlichen, bei Notwendigkeit auch der gerichtlichen Einigung. Wichtig ist, dass Sie die anwaltliche Dienstleistung ohne lange Wartezeit in Auftrag geben.