Ein Rechtsanwalt, der einen einschlägigen Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert und eine ausreichende Anzahl von Fällen vorweisen kann erhält die Zulassung als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Die Tätigkeitsgebiete vom Fachanwalt
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst nach § 14 h der Fachanwaltsordnung (FAO) die Gebiete Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht, Markenrecht und Recht der sonstigen Kennzeichen, Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie das europäische Sortenschutzrecht, Urheberrecht im gewerblichen Rechtsschutz, Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts. Das Wettbewerbsrecht soll dabei die marktwirtschaftlichen Regeln schützen und verhindern, das sich Dritte unlautere Vorteile im Wettbewerb verschaffen.
Die typischen Rechtsfälle in diesem Berufsfeld
Der gewerblichen Rechtsschutz ist stark mit dem Themengebiet „Geistiges Eigentum“ verbunden. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kümmert sich dementsprechend um alle rechtlichen Angelegenheiten zum Schutz dieses Eigentums. Dazu gehören Eintragungen in die entsprechenden Register (Patentregister, Markenregister, …), die Prüfung ob Sachen und Handlungen gegen einschlägige Rechte Dritter verstoßen und zivilrechtliche Schritte gegen den Verstoß durch Dritte gegen das eigene geistige Eigentum.
Sind die Rechtsfälle von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Eine Kostenübernahme ist durch eine spezielle Firmen- oder Gewerberechtsschutzversicherung möglich. Diese wird regelmäßig nur für Kleinunternehmen ohne oder bis maximal zehn Mitarbeiter angeboten und es sind je nach Angebot noch andere, auch private, Versicherungen (Privatrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz, …) integriert. Da es im gewerblichen Rechtsschutz häufig um relativ hohe Beträge geht sollte man auf eine ausreichende Deckung achten.