Wie gestaltet man einen abmahnsicheren Online Shop?
Wer seinen Online Shop wirklich abmahnsicher gestalten möchte steht vor der gewaltigen Hürde eine Vielzahl an Vorschriften und rechtlichen Bestimmungen korrekt zu erfüllen.
Ein Impressum ist obligatorisch und ein Verstoß gegen geltende Vorschriften kann hier schnell zu einer Abmahnung führen. Zu den typischen Abmahnfallen im Impressum gehören unvollständige Kontaktangaben, Abkürzungen beim Vornamen des Betreibers, das Fehlen von berufsspezifischen Angaben, sowie das Fehlen von Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis oder zur Registereintragung und Umsatzsteuer-ID. Als Betreiber eines Online Shops sollten Sie auch mögliche Abmahnfallen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigen. So reicht es etwa nicht, die AGB einfach ins Internet zu stellen, vielmehr müssen Sie den Kunden darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen. Und schließlich muss der Kunde auch mit deren Geltung einverstanden sein. Ebenso können unzulässige Klauseln in einer AGB schnell zu einer Abmahnung führen. Die Liste hierzu ist lang – einige Beispiele sind etwa unverbindliche Lieferzeiten, unzulässige salvatorische Klauseln oder Ersetzungsklauseln.
Achten Sie unbedingt auf die Verwendung einer gesetzlich aktuellen Widerrufsbelehrung, sowie der korrekten Anwendung und Anpassung der umfangreichen Alternativen, die aus der seit Juni 2014 geltenden Widerrufsbelehrung entstehen. Weitere Ursachen für Abmahnungen sind etwa eine falsche Regelung bezüglich der Kosten des Widerrufs, sowie ein unzulässiges Einschränken des Widerrufrechts. Achten Sie außerdem auf eine korrekte Umsetzung für Speditionslieferungen und eine vorschriftsmäßige Regelung für Teillieferungen. Seit mehreren Jahren gilt für Shopbetreiber die Buttonlösung, wonach ein Kunde genau erkennen können muss, welchen Zweck ein bestimmter Button erfüllt. Abmahnfallen bei der Buttonlösung sind vor allem die falsche Beschriftung des Buttons oder eine falsche Umsetzung auf der Bestellseite. Oft fehlen dort auch Angaben zu den Warendetails. Beachten Sie, dass die Buttonlösung auch für das Angebot von Dienstleistungen gilt. Weitere Abmahnfallen entstehen bei den Angaben zu Lieferzeiten, sowie bei Preisangaben und Versandkosten. Auch bei der Werbung oder dem Versand von Newslettern sollten Sie auf mögliche Verstöße achten, wie etwa der unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder unvollständigen Preisangaben im Newsletter.
Obligatorisch ist ebenfalls eine vollständige Datenschutzerklärung, sowohl aus rechtlichen Gründen als auch zur Sicherung des Kundenvertrauens. Bedenken Sie mögliche Abmahnfallen, wie beispielsweise eine unvollständige oder gar nicht erst vorhandene Datenschutzerklärung, eine falsche Einbindung, oder fehlende Ausführungen zum Umgang mit Kundendaten. Eine Datenschutzerklärung für Ihre Webseite können Sie z.B. hier automatisch generieren lassen. Bei der Produktbeschreibung mit Fotos oder Videos sollten Sie unbedingt die Bilderrechte beachten. Zu einer Abmahnung kann hier eine Verwendung von Fotos, Texten oder Filmen ohne Zustimmung des Urhebers ebenso führen wie eine Missachtung der Bilderrechte hinsichtlich einer fehlenden Urheberbezeichnung.
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