Ein Fachanwalt für Medizinrecht muss ein komplexes Aufgabengebiet abdecken können und zudem muss der Rechtsanwalt eine gerichtliche und rechtliche Erfahrung vorweisen können. Der Rechtsanwalt hat hauptsächlich Rechtsfälle zu behandeln, die die rechtlichen Belange zwischen Arzt und Patient betreffen. Hierbei stehen mögliche Behandlungsfehler des Arztes im Vordergrund, die im Rahmen des Medizinrechts geklärt werden müssen. Der Fachanwalt für Medizinrecht hat die Aufgabe die Frage der Haftung und die Klärung der Schuldfrage zwischen Patient und Arzt zu klären. Der Fachanwalt wird nicht nur bei einem Verfahren von Behandlungsfehler benötigt, sondern auch bei Fehldiagnosen, Kunstfehlern bei OP´s oder Verletzungen der Rechte des Patienten durch den Arzt wird die Haftungsfrage vor Gericht geklärt, um für den Patienten Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche geltend machen zu können.
Bei einem gerichtlichen Verfahren indem es gilt den Vorwurf eines Behandlungsfehlers nachzuweisen wird die Effizienz und die Erfahrung eines Fachanwaltes benötigt, weil sich die Beweisführung als sehr komplex und kompliziert erweist. Zudem kann der Fachanwalt vorab bei der Klärung der gerichtlichen Kostenübernahme eine aktive Unterstützung für den Kläger sein. Für den Kläger wird das ein kostenintensives Beweisverfahren, welches von der Rechtsschutzversicherung nicht ohne weiteres übernommen wird. Erst nach einer internen Prüfung der Rechtsschutzversicherung wird entweder eine Absage oder Zusage für eine vollständige Kostendeckung erteilt.
Eine weitere mögliche Unterstützung für den Kläger könnte unter Umständen auch die Krankenversicherung sein, wenn sich aus Ihrer Sicht ein berechtigter Ansatz ergibt. In diesem Fall wird durch die Krankenversicherung der MDK, der medizinische Dienst hinzugezogen, damit ein Gutachten kostenlos für den Kläger erstellt wird.
Im Bereich der Pflegehilfe wird die Kompetenz des Fachanwalts für Medizinrecht ebenfalls benötigt, wenn es um die korrekte Einstufung von betroffenen Personen bei der Pflege oder um die rechtlichen Belange bei Pflege- oder REHA-Fehlern geht. Die weiteren Fachgebiete eines Fachanwalts für Medizinrecht erstreckt sich über die Bereiche Apotheken-, Arztwettbewerbs-, Krankenhaus- und Pflegeberufsrecht. Zudem sind auch die Regelungen und Vorschriften bei der Übertragung oder dem Verkauf einer Arztpraxis ein Teilgebiet für den Fachanwalt.