Zeitungen, Fernsehnachrichten und die weiteren Medien berichten immer wieder von einer Variante eines jahrzehntealten Verbrechens des Mobbings. Allerdings in einem neuen Gewand: Beiträge in sogenannten „sozialen“ Netzwerken, unverschämte E-Mails oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Weitergabe privater Fotoaufnahmen können unter dem Begriff Cybermobbing zusammengefasst werden. Viel zu viele Opfer lassen diese Vorgänge einfach laufen und schädigen sich durch das „Nichts dagegen unternehmen“ zusätzlich. Dabei kennt das deutsche Recht sehr starke und kräftige Waffen, die ein Anwalt für Sie schärft und einsetzt.
Beleuchten Sie das Handeln des Täters!
Die ersten beiden Schritte zur Abwehr von Cybermobbing sind die Wichtigsten. Egal ob es Sie selbst, Ihre besten Freunde oder einen Bekannten betrifft: Vergegenwärtigen Sie sich, dass Internet-Mobbing nicht nur unangenehm ist, sondern auch eine Straftat darstellen kann. Dass Sie oder der Gemobbte dies genauso wenig ertragen müssen wie Diffamierungen am Arbeitsplatz oder Verleumdungen durch Nachbarn. Sehen Sie sich auf Präventionsseiten der Polizei um oder beherzigen deren Rat: Opfer sollten immer Lärm, Leute und Licht suchen! Und den Täter aus dem Dunkel seines kriminellen Handelns hinaus ins Licht stellen.
Als Opfer sind Sie bei strukturiertem Handeln klar im Vorteil! Internet-Mobbing lässt sich wesentlich leichter aufklären als beispielsweise das traditionelle Lästern oder Verleumden in der Dorfwirtschaft. Egal ob es sich um Fotos oder Beiträge auf Facebook, YouNow oder anderen Medien handelt: Der Screenshot zeigt genau was passiert ist und wann etwas gepostet wurde. So werden Sie auch kein Opfer kurzfristiger heimtückischer Attacken mehr, die der Täter nach ein bis zwei Tagen löscht. Der Screenshot zeigt Wirkung: Fotografieren Sie das Bild entweder mit Ihrer Digitalkamera oder legen Sie jeden einzelnen Beitrag durch gleichzeitiges Klicken von der „Shift-Taste“ und der Taste „Druck S-Abf“ in die Zwischenablage. Fügen Sie dieses Abbild dann in das Textsystem durch „SHIFT“ + „Einfügen“ ein. Notieren Sie sich zusätzlich noch einmal Uhrzeit und Datum und wie Sie sich dabei fühlen. Der Stalking- bzw. Mobbing-Paragraph kennt Regelungen, die die Schwere der Schuld des Täters auch an den Auswirkungen auf das Opfer messen.
Die Unterlassungserklärung als erster Schritt zur Wiederherstellung
Eine freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Rede bedeuten auch, dass die Behörden nicht jeden einzelnen Beitrag in Medien vorab prüfen oder verhindern können. Deshalb muss sich der Betroffene selbst um die Gegenmaßnahmen kümmern und kann einen Anwalt einschalten. Der Anwalt erstellt in einem ersten Schritt eine Unterlassungserklärung, die dem Täter noch einmal die Strafbarkeit von Cybermobbing und seinem Handeln verdeutlicht.
Der Anwalt aktiviert die Justiz und kann Schadensersatz Anspruch geltend machen
Zusätzlich aktiviert er die Justizbehörden: Nach der Strafanzeige können sie das Stalking verfolgen und bei den entsprechenden Betreibern von E-Mail-Konten, Medien wie Facebook, Tweitter oder YouNow Beweise sammeln und die Löschung herabwürdigender Beiträge beantragen. Damit wird dem Täter die rote Karte gezeigt und Cybermobbing findet ein Ende.
In einem weiteren Schritt können Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend gemacht werden: Wenn als Folge der üblen Nachrede berufliche Konsequenzen drohten oder die Straftaten das Leben beeinträchtigt haben. Das Schmerzensgeld ist ein gutes Mittel damit der Täter die Widerrechtlichkeit seines Handels auch im eigenen Geldbeutel spürt.