Corona-Soforthilfe – Staat fordert Geld zurück

Die Katze ist aus dem Sack. Jeder Fünfte Corona-Soforthilfe-Begünstigter soll diese teilweise oder vollständig zurückzahlen. Nicht jeder Selbständige bzw. Kleinunternehmer ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden und beschreitet den Klageweg vor Gericht. Wie gewonnen so zerronnen lautet oftmals das Motto. Schnell und unbürokratisch leistete der Statte ab März 2020 mit der auferlegten Corona-Soforthilfe finanzielle Hilfestellung. Viele Branchen wie u. a. Friseure, Kosmetikstudios und die Gastronomie mussten ihr Geschäft einstellen. Die ausgezahlte Soforthilfe variierte in den jeweiligen Bundesländern. Bis heute lässt sich noch nicht feststellen, welche Zahlungen berechtigt an die Betroffenen geflossen sind. Nach aktuellem Kenntnisstand sollen die Schlussberichte des Bundeswirtschaftsministeriums Ende 2025 mit den entsprechenden Zahlen mitgeteilt werden. Einen Antrag durften diejenigen Selbstständige stellen, welche in ihrer Existenz durch Corona bedroht wurden. Viele Soforthilfeempfänger waren sich sicher, dass sie den zugeführten Betrag nicht zurücküberweisen müssen.

Mit der Zeit veränderten sich die Bedingungen für die Auszahlungen. Die Informationen, welche online einzusehen waren, wurden mehrmals geändert. Zunächst sollte die Soforthilfe dazu dienen, das eigene Gehalt bzw. den Lebensunterhalt zu finanzieren. Nur wenige Tage später verschwand dieser Absatz. Es zeigt sich heute, dass mehrere Verfahren zum Einsatz kamen. Ein Gericht verurteilte jetzt, die Bundesregierung sollte die Protokolle des Corona-Krisenstabes herausgeben. NRW zahlte pauschal zu Beginn die Höchstbeträge aus. Erst im Nachgang musste der Anspruch belegt werden. Es stellt sich heute die Frage, ob der Bund berechtigt ist, nach so langer Zeit noch Rückforderungen zu stellen. Schätzungsweise wurden 5 Milliarden Euro an Corona-Soforthilfen ausbezahlt. Stand Sommer 2024 wurden 3,5 Milliarden Euro zurückgezahlt. Teilweise werden Rückforderungsbescheide aufgehoben. In anderen Fällen entschieden die Gerichte zugunsten der Rückforderungen der Soforthilfen. Soforthilfeempfänger, welche noch keinen Rückforderungsbescheid erhalten haben, bleiben weiterhin im Ungewissen, ob diese zurückgezahlt werden müssen und können weiterhin hoffen.

Fakt ist, die gesamte Handhabe besitzt eine politische Dimension. Die Bürger verlieren auf diesem Wege das Vertrauen in den Staat. Zu Beginn wurde die Zusage getroffen, es käme zu einer unbürokratischen Hilfe, welche nicht zurückgefordert würde. Eine Tatsache, welche sicherlich nicht spurenlos bleiben wird. Juristen halten diese Vorgehensweise für kritisch. Falls es nochmals zu einer Pandemie käme, würden die Unternehmer, Soloselbständigen sowie Kleinunternehmer eine stattliche Hilfeleistung nicht unbedingt annehmen. Es käme somit zu mehr Insolvenzen. Die Regierung verliert sukzessive an Vertrauen.

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