Erbschein: Wann ist der Nachweis für Erben notwendig?
Nach dem Tod einer Person wird ein amtliches Zeugnis ausgestellt, wer die Erben des Vermögens ebendieser sind. Diese beinhaltet nicht nur die jeweiligen Personen, sondern auch den konkreten Erbanteil. Notwendig ist dieser Nachweis vor allem dann, wenn kein notarielles Testament bzw. ein handschriftliches Testament vorliegen. Sollte dies nicht beantragt werden, kann das Erde nicht in Anspruch genommen werden. Der Nachweis wird nicht automatisch erstellt, sondern bedarf einer Antragsausfüllung. Beantragt kann dieser bei dem zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar werden. Die Erstellung dieser Urkunde ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Zusätzlich müssen auch einige Dokumente vorgelegt werden. Die Ehepartner müssen eine Heiratsurkunde und die Kinder eine Geburtsurkunde vorlegen. Sinnvoll ist es das Familienstammbuch zum Notar mitzunehmen. Sollte die Person, welche eigentlich Anspruch auf einen Erbteil hätte, bereits verstorben sein, muss auch die Sterbeurkunde dieser Person vorgelegt werden.
Grundsätzlich kann jeder Miterbe einen solchen Antrag beauftragen. Pflichtteilsberechtigte und Begünstige aus dem Testament haben keinen Anspruch auf einen Erbschein. Aus gesetzlicher Sicht stellen sie nämlich keine Erben dar. Um dennoch das Erbe zu erhalten, müssen die Ansprüche gegenüber den Erben gelten gemacht werden.
Er dient als reine Sicherheit für Institute wie Banken oder Versicherungen. Somit ist es nicht notwendig einen Nachweis vorzulegen. Einzig bei Immobilien ist ein Nachweis, wenn kein handschriftliches Testament vorhanden ist, von Nöten. Wenn somit eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer stattfinden muss, kann der Grundbuchseintrag nur in Kombination mit einem Erbschein durchgeführt werden.
Wenn er beantragt wird, sollte zuerst die Überlegung stattfinden, welche Art von Erbschein man erhalten möchte. So gibt es einen Alleinerbschein, was bedeutet, dass dieser nur für eine Person gilt. Diese Person ist in weiterer Folge der Allein- bzw. Universalerbe des Vermögens. Wenn mehrere Erben einen Anspruch haben, kann eine Erbengemeinschaft angestrebt werden. In einem solchen Fall kann jeder der Erben einen Teilerbschein beantragen, um so seine Berechtigungen nachzuweisen. In diesem Dokument wird zwar der Anspruch auf das Erbe hervorgehoben, nicht jedoch die weiteren Erben. Bei mehreren Personen bietet sich außerdem ein gemeinsamer Erbschein an. In diesem werden die einzelnen Erben und die entsprechenden Erbteile aufgelistet. Um dies zu verwirklichen, müssen alle Erben feststehen und auch bereit dazu sein dieses anzutreten. Sollte es Vermögensgegenstände geben, welche sich außerhalb der deutschen Grenzen befinden, ist ein gegenständlich beschränkter Nachweis von Vorteil. So gilt er nur in Deutschland und er erteilt zusätzlich Auskunft, welches staatliche Erbrecht seine Anwendung findet.