Keine Schleichwerbung im Blog – so vermeiden Sie Abmahnungen
Das Blogger-Leben hat seine angenehme Seite: Unternehmen spendieren Reisen, stellen kostenlos Geräte zur Verfügung oder zahlen für einen Artikel. Weniger angenehm ist es, wenn nach der Veröffentlichung des Beitrags eine Abmahnung wegen Schleichwerbung ins Haus flattert. Doch das muss nicht sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Abmahnungen verhindern.
Werbehinweis schützt freie Meinungsbildung
Verbraucher trauen Medienberichten mehr als Werbeinhalten. Das ist der Grund, weshalb Unternehmen versuchen, ihre PR in redaktionellen Formaten unterzubringen. Das ist aber auch der Grund, weshalb Schleichwerbung so heikel ist: Sie verfälscht die freie Meinungsbildung. Der Gesetzgeber verpflichtet Medienbetreiber darum, redaktionelle Inhalte von der Werbung zu trennen und Letztere zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht betrifft nicht nur Presse und Rundfunk. Sie gilt ebenso für Blogs und andere Online-Medien. Voraussetzung ist allerdings, dass das Medium beim Durchschnittsleser den Anschein von Neutralität und Unabhängigkeit erweckt. Beiträge auf Ihrem Firmenblog, mit denen Sie positiv über Ihre Produkte berichten, müssen Sie nicht als Werbung deklarieren. Niemand erwartet von einem Firmenblog Neutralität, sofern er klar als solcher erkennbar ist.
Kennzeichnung eines bezahlten Beitrags
Wie ein bezahlter Artikel in einem Blog gekennzeichnet werden muss, ist nicht eindeutig geregelt. Markieren Sie den Beitrag zu Beginn gut lesbar als „Anzeige“, machen Sie auf jeden Fall nichts falsch. Zumal die meisten Landespressegesetze den Begriff „Anzeige“ bei gedruckten Publikationen vorschreiben. Das Label „Werbung“ oder „Werbeinformation“ genügt ebenfalls. Problematischer wird es bei weniger geläufigen Ausdrücken wie „Advertorial“ oder „PR-Information“. Gerade bei englischen Wörtern wie „sponsored“ gehen die Gerichte oft davon aus, dass der Durchschnittsnutzer sie nicht kennt. Eine Statista-Umfrage aus dem Jahr 2015 stützt diese Annahme. Sie zeigt, dass bloß 36 Prozent der Befragten die Bezeichnung „Sponsored Post“ richtig einordnen konnten.
Werbehinweis am Anfang des Artikels
Doch muss der Werbehinweis wirklich am Anfang des Artikels stehen, wo er den Leser abschreckt? Er muss. Zumindest, wenn der Beitrag vom Sponsor verfasst wurde oder wenn der Sponsor Sie mit dem Schreiben des Artikels beauftragt hat. Haben Sie eine Sachzuwendung (ein Gerät, eine Reise) erhalten mit der Aufforderung, über das Produkt zu schreiben, müssen Sie dies ebenfalls zu Beginn des Beitrags erwähnen. Erfolgte die Sachzuwendung ohne Verpflichtung, reicht ein Hinweis innerhalb des Artikeltextes. Über den Produktwert, ab dem eine Sachzuwendung in diesem Fall zu deklarieren ist, herrscht unter Juristen keine Einigkeit. Die einen halten einen Hinweis schon bei 50 Euro für notwendig, die anderen erst ab 1000 Euro.
Noch sind Abmahnungen gegen Blogbetreiber wegen Schleichwerbung selten. Mit zunehmender Professionalisierung der Blogger-Szene dürften sie jedoch zunehmen. Es lohnt sich daher, die Regeln der Kennzeichnungspflicht einzuhalten.