Medizinrecht – Schadensersatzansprüche durch Behandlungsfehler
Fehler, die Ärzten bei der Behandlung ihrer Patienten unterlaufen, können das Leben der Patienten für immer verändern. Tausende von möglichen Behandlungsfehlern werden den Medizinischen Diensten der Krankenkassen jedes Jahr gemeldet. Davon erweisen sich rund ein Viertel der Verdachtsfälle tatsächlich als Behandlungsfehler. In rechtlicher Hinsicht haben die Geschädigten dann die Möglichkeit, den oder die behandelnden Ärzte bzw. die Klinikleitung zivilrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Doch wie sollten Sie am Besten vorgehen, wenn Sie einen Fehler bei Ihrer Behandlung vermuten?
Keine Provokation und Behandlungsakten anfordern
Wenn Sie den Verdacht haben, einen Gesundheitsschaden durch einen Behandlungsfehler erlitten zu haben, dann sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und den behandelnden Arzt nicht unnötig provozieren. Als nächstes ist es ratsam, eine Kopie der Behandlungsakte anzufordern und sich einen rechtlichen Beistand zu suchen. Dieser kann dann die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage beurteilen und möglicherweise ein Sachverständigen Gutachten einholen.
Arzthaftung aufgrund verschiedener Verfehlungen
Schadensersatz können Patienten aufgrund von verschiedenen Sorgfaltspflichtverletzungen fordern. Neben Behandlungsfehlern können auch Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler, sowie sonstige Pflichtverstöße zu Schadensersatzansprüchen führen. Um einen eventuellen Prozess gegen die behandelnden Ärzte zu gewinnen, liegt die Beweislast für die Pflichtverletzung beim Patienten. Jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, bis der Patient einen „groben“ Behandlungsfehler nachweisen kann. Dann komm es zur sogenannten Beweislastumkehr. Um einen Prozess auf so einem speziellen Rechtsgebiet wie dem Medizinrecht zu meistern, sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden, der gute Kontakte zu medizinischen Kreisen pflegt. Auf diese Weise erhalten Sie die bestmögliche Betreuung.