Mietminderung bei Mängeln in der Wohnung
Für einen Mieter sind erhebliche Mängel in der Wohnung ein Ärgernis. Manche Vermieter ignorieren schlichtweg die Forderungen des Mieters die Mängel zu beseitigen und hoffen die Angelegenheit einfach aussitzen zu können. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten den Vermieter zur Beseitigung der Mängel zu bewegen. Die wirksamste Methode ist die Mietminderung. Bei der Mietminderung müssen bestimmte Einzelheiten beachtet werden, damit eine Aussicht auf Erfolg besteht.
Erste Schritte zur Durchsetzung einer Mietminderung
Um eine Minderung der Miete geltend zu machen, muss der Vermieter zuerst über die bestehenden Mängel informiert werden. Der sicherste Weg die Mängel zu melden ist der schriftliche und nachweisbare Weg, also per Einschreiben, E-Mail oder persönlicher Übergabe. Ist der Vermieter informiert gibt es bestimmte Fristen zur Behebung des Mangels. Die Fristen richten sich nach der Erheblichkeit des Mangels. Bei einer ausgefallenen Heizung im Winter bleiben dem Vermieter zum Beispiel 24 Stunden, um den Mangel zu beseitigen. Bei einer klemmenden Tür fällt die Frist dagegen etwas länger aus. Das bedeutet aber nicht, dass der Mieter erst nach dem Ablauf der Frist mindern kann. Die Minderung der Miete ist ab dem Tag möglich, an dem der Vermieter über den Mangel in Kenntnis gesetzt worden ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Art des Mangels. Eine Mietminderungstabelle bietet hierfür einen umfassenden Überblick.
Hilfe bei unkooperativen Vermietern
Sollte sich der Vermieter weigern den Mangel zu beseitigen, stehen dem Mieter bestimmte Rechtsmittel zur Verfügung. Zuerst einmal sollte man den Vermieter darüber informieren, dass die Miete zukünftig unter Vorbehalt gezahlt wird. Sollte der Schaden dann behoben werden, kann der Mieter den Minderungsbetrag rückwirkend geltend machen. Viele Vermieter erkennen eine Minderung der Miete aber dennoch nicht an. In solchen Fällen empfiehlt es sich einen Anwalt mit der Durchsetzung der Mieterinteressen zu beauftragen. Ein Anwalt kann eine Mietminderung notfalls gerichtlich erwirken und den Vermieter auf eine Mängelbeseitigung verklagen.