Reifendruck und Schleuderschutz – neue Vorschriften seit November
Seit November 2014 ist ein neues EU-Gesetz in Kraft, das neu zugelassene Kraftfahrzeuge mit sensorbestückten Reifen vorsieht. Dies gilt vor allem für Winterreifen, die entweder mit direkten Sensoren oder aber mit ABS-Sensoren, die die Radumdrehungen und damit den Abrollumfang erfassen. Die direkte Sensorkontrolle funktioniert alledings exakter und schneller. Auch in Sachen Schleuderschutz, kurz ESP, genannt gibt es neue Vorschriften.
Die vorgeschriebenen Reifensensoren sollen bei der Überprüfung des korrekten Reifendrucks helfen. Am Ventil montiert oder aber direkt in der Lauffläche des Pneus geklebt, erfassen sie nicht nur den Reifendruck, sondern auch die Reifentemperatur. Sie müssen bei jedem Reifenwechsel wieder neu abgestimmt werden, wobei die Daten jeweils über Funk ins Cockpit übermittelt werden. Dies funktioniert mittels integrierter Batterien, die eine Lebensdauer von sechs bis sieben Jahren aufweisen. Auch wenn diese Aufrüstung der Reifensensoren natürlich Kosten verursacht, können Sie doch mit einer erheblichen Ersparnis in Sachen Kraftstoff rechnen. Denn wer mit dem richtigen Reifendruck am Auto unterwegs ist, spart angeblich bis zu 40 Liter Kraftstoff pro Jahr. Zudem halten die Reifen länger und der CO2-Ausstoß wird entsprechend reduziert. Sie sind mit Ihrem Fahrzeug aber auch sicherer unterwegs, denn der Bremsweg reduziert sich deutlich.
Eine weitere Maßnahme, die nun gesetzlich verschärft wurde, dreht sich um den Schleuderschutz, kurz ESP, DSC oder VSC bzw. DSTC genannt. Diese Systeme stabilisieren das Fahrzeug in kritischen Situationen dadurch, dass die einzelnen Räder abgebremst und die Motorleistung abgeregelt wird. So kann das Auto nicht ausbrechen. In vielen Fahrzeugen ist vor allem ESP bereits serienmäßig eingebaut, womit die Nachrüstung weg fällt. Nur einige Hersteller von Kleinwägen haben diese Funktion noch im Angebot der Zusatzausstattung und nicht serienmäßig.
Während die Reifendruckkontrolle laut Gesetz in allen PKWs und Wohnmobilen, die nach dem November 2014 erstmals zugelassen wurden, vorhanden sein muss, gilt die ESP-Pflicht neben den PKWs auch für Lastwagen, Busse und sämtliche Anhänger.