Scheidung – Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Mittlerweile ist es keine Seltenheit mehr, dass Paare sich nach einigen Jahren oder Jahrzehnten wieder scheiden lassen. Doch worauf muss man sich einstellen, wenn man sich mit dem Gedanken an eine Scheidung spielt. Daher haben wir eine kurze Übersicht mit den wichtigsten Regelungen für Sie zusammen gestellt.
Wann kann man sich scheiden lassen?
Die Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist und das Paar seit mindestens einem Jahr keine Lebensgemeinschaft mehr bildet. Wer auch noch im Trennungsjahr in derselben Wohnung lebt, sollte drauf achten, kein gemeinsames Schlafzimmer zu haben und die Mahlzeiten nicht ständig gemeinsam einzunehmen. Stimmt der zweite Partner der Scheidung nicht zu, beträgt die vorgegebene Trennungszeit sogar drei Jahre. In besonderen Härtefällen kann die Scheidung auch schon früher erfolgen.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, dauert das Scheidungsverfahren rund vier bis zwölf Monate. Streiten sich die Eheleute über Fragen des Unterhalts, des Zugewinns oder das Sorgerecht, kann eine Scheidung auch mehrere Jahre dauern.
Wie ist die Frage des nachehelichen Unterhalts geregelt?
Trennt sich ein Ehepaar, so sieht der Gesetzgeber nach der gesetzlichen Reform aus dem Jahre 2008 vor, dass jeder Partner für sich und sein Einkommen selbst verantwortlich ist. Natürlich bleibt der Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder davon unberührt. Auch nach der Scheidung kann ein Partner vom anderen dann Unterhalt verlangen, wenn einer der Eheleute wegen Krankheit oder aufgrund seines Alters nicht mehr voll oder gar nicht mehr arbeiten kann. Auch wer sich in der Ausbildung befindet, kann Unterhaltsansprüche geltend machen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Scheidung?
Die Kosten für eine Scheidung sind in § 43 FamGKG geregelt. Dort ist festgelegt, dass zur Ermittlung der Scheidungskosten die Nettogehälter des Paares, sowie weitere Vermögenswerte heran gezogen werden.
Braucht man einen Anwalt?
Ja, da der Scheidungsantrag nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden kann. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es jedoch möglich, dass beide Parteien sich einen Anwalt teilen.