Transparenzregeln für Inkassounternehmen werden verschärft
Vielleicht haben Sie auch schon davon gehört: Immer wieder tauchen Inkassounternehmen und Anwälte auf, die versuchen bei Verbrauchern unberechtigte oder überhöhte Forderungen von dubiosen Gläubigern durchzusetzen. Derzeit gibt es laut Schätzungen ca. 750 Inkassofirmen in Deutschland, die jährlich etwa 20 Millionen außergerichtliche Mahnschreiben versenden und meist mit ernsthaften Konsequenzen bei Nichtbezahlung drohen. Eine Gesetzesänderung soll dem nun Einhalt gebieten.
Mit Novellen des Inkassorechtes möchte der Gesetzgeber deutsche Verbraucher ab sofort vor unlauteren Geschäftspraktiken besser schützen. Mit der aktuellen Gesetzesänderung wurde nun eine umfangreiche Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher in Kraft gesetzt. Wenn Sie in Zukunft ein Schreiben eines Inkassounternehmens oder eines Anwaltes bekommen, müssen Sie auf einen Blick erkennen können, welche Forderung von wem gegen Sie erhoben wird. Mit dieser Erweiterung des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ muss in einer Rechnung eines Inkassounternehmens nun genau dargelegt werden, wer deren Kunde ist und was genau der Grund der Forderung gegen Sie ist. Abgesehen davon muss eine exakte Kostenrechnung beigefügt sein, aus der Sie ersehen können, wie sich die Gesamtsumme zusammen setzt. Mit dieser Regelung soll nun mehr Transparenz geschaffen und den schwarzen Schafen der Branche das Handwerk schwerer gemacht werden.
Gleichzeitig mit dieser Gesetzesnovelle wird auch die Aufsicht über sämtliche Unternehmen, die in der Inkasso-Branche tätig sind, verschärft. Vor allem wurde nun eine Option geschaffen, mit der die Registrierung, mit der sämtliche Inkassounternehmen erfasst werden, wieder widerrufen werden kann. Diese Möglichkeit wurde sogar erweitert, um schneller unseriöse Unternehmen vom Markt auszuschließen. Vor einiger Zeit wurde das sogenannte Gesetz gegen unlautere Geschäftsbedingungen bereits verabschiedet, womit der Verbraucherschutz mithilfe zahlreicher Maßnahmen entscheidend verbessert wird. Die Umsetzung dieser Gesetzesnovelle erfolgt nun in den nächsten Monaten Schritt für Schritt. Angedacht ist etwa eine Verstärkung der behördlichen Aufsicht über die gesamte Inkasso-Branche und auch eine Vorschrift zur besseren Übersicht der Kosten, die vor allem in Zukunft gedeckelt sind.