Nach der erfolgreichen Absolvierung eines einschlägigen Fachanwaltslehrgangs und dem Nachweis über hinreichende praktischen Erfahrungen hat ein Rechtsanwalt nach entsprechender formeller Zulassung das Recht, den Titel eines Fachanwalt für Insolvenzrecht zu führen.
Die Tätigkeitsgebiete vom Fachanwalt
Ziel des Insolvenzrechtes ist es, dass Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners doch noch befriedigt werden. Dabei kann sowohl gegen Unternehmen wie auch gegen Privatpersonen (Verbraucherinsolvenz) eine Insolvenz eröffnet werden. Weitere Gebiete, auf dem der Fachanwalt tätig werden kann ist die juristische Beratung und Vertretung vor und während einer Insolvenz und das Insolvenzstrafrecht.
Die typischen Rechtsfälle in diesem Berufsfeld
Im Rahmen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht, der auch wirtschaftliche Fähigkeiten nachweisen kann, ist hierzu befähigt. Er erarbeitet dann einen Sanierungsplan mit dem Ziel der Entschuldigung des Schuldners aus. In diesem Rahmen hat er weitreichende Entscheidungsbefugnisse. In diesem Rahmen ist auch die Möglichkeit eines Firmenverkauf gegeben, wenn ansonsten keine Sanierung aussichtsreich ist. Wird wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Insolvenz ermittelt tritt er, sofern er nicht als Insolvenzverwalter bestimmt wurde, auch als Strafverteidiger auf. Er berät auch im Vorfeld beispielsweise die Notwendigkeit einer Insolvenzbeantragung durch den Schuldner.
Sind die Rechtsfälle von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Eine Übernahme der Kosten in einem Insolvenzverfahren ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in einzelnen Fällen wie einer strafrechtlichen Vertretung kann eine Abdeckung über eine Strafrechtsschutzversicherung erfolgen, nicht aber für das Insolvenzverfahren selber.