Ein Fachanwalt für Strafrecht ist Experte für Straftaten und die Strafprozessordnung. Das beinhaltet auch weiterführende Kenntnisse vom Straßenverkehrsgesetz und Jugendgerichtsgesetz. Er kann dabei im Wesentlichen in zwei Fallgruppen tätig werden. Zum einen ist er der erste Ansprechpartner, wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden. Er nimmt in diesem Fall Ihre Interessen wahr und vertritt Sie als Strafverteidiger im Rahmen eines Strafprozesses. Zum anderen können Sie sich auch dann an Ihn wenden, wenn Sie selbst Geschädigter einer Straftat sind. Er kann Sie beraten und Ihnen im Falle eines Falls auch als Vertreter der Nebenklage unterstützend unter die Arme greifen.
Unterscheiden Sie zwischen einem Fachanwalt für Strafrecht und einem Rechtsanwalt ohne diesen Titel, der sich besonders für das Strafrecht interessiert. Ein Fachanwalt musste eine Prüfung ablegen, die ihn – zusätzlich zu seinen ohnehin vorhandenen juristischen Kenntnissen – zur Vertretung seiner Mandanten in strafrechtlichen Fällen besonders befähigt. Weiterhin haben viele auf dem Gebiet des Strafrechts tätige Rechtsanwälte bestimmte Vorlieben, welche Arten von Straftaten Ihnen am meisten liegen. Zum Beispiel gibt es Rechtsanwälte, die mit Vorliebe sexualstrafrechtliche Fälle vertreten, während andere dieses Gebiet ablehnen und sich bevorzugt mit Eigentums- und Vermögensdelikten beschäftigen. Genaueres erfahren Sie zum Beispiel aus dem Online-Auftritt der Kanzlei. Auch eine kurze E-Mail oder ein Anruf verschafft Ihnen die Kenntnis darüber, ob Ihnen der jeweilige Rechtsanwalt bei Ihrem Problem helfen kann.
Wenn Sie die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen lassen möchten, kommt es auf den genauen Inhalt Ihrer Vereinbarung mit dem Versicherer an. Häufig werden sie nicht oder nur unter bestimmten Umständen übernommen.