Kleiner Unterschied mit großer Wirkung
Ein Tippfehler ist lästig, vor allem bei der Eingabe einer Web-Adresse. Oftmals landet der User auf einer Webseite, die darauf spekuliert, das Ihnen solche Fehler passieren und die Absicht hat, Geld aus Werbung einzunehmen. Bereits im Jahr 2014 gab es einen Fall, bei dem wetteronline.de gegen wetteronlin.de geklagt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Tippfehler-Webseite dem Betreiber der Wetternachrichten nicht gelöscht werden muss. Er darf ihm lediglich nicht ins Handwerk pfuschen und das Wettbewerbsrecht einhalten. Wer durch Typosquatting Kunden abfängt und den Geschäftsbetrieb des anderen stört, betreibt unlauteren Wettbewerb, so die Aussage des Richters. Das BGH urteilte zusätzlich, dass dem User deutlich gezeigt werden muss, dass er auf einer falschen Seite gelandet ist.
Achtung Verwechslungsgefahr
Der Besitzer von wetteronlin.de muss seine Domain nicht löschen, allerdings wurde die Weiterleitung zu einer Webseite mit Werbung für eine private Krankenversicherung aufgehoben. Tippfehlerdomains sind also nicht grundsätzlich rechtswidrig, bestimmte Regeln sind jedoch einzuhalten. Vielen Internet-Anwendern sei gar nicht klar gewesen, warum sie auf einer ganz anderen Seite als der gewünschten Wettervorhersage gelandet sind. Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes, besteht immer eine Verwechslungsgefahr seitens des Anwenders. Eine Namens- oder Marken-Rechtsverletzung liegt jedoch nicht vor. Laut BGH allerdings sei die Betreiberin von wetteronline.de durch die reine Registrierung von wetteronlin.de nicht auf unlautere Art behindert. Oftmals unterscheiden sich die Angebote der Tippfehlerdomains kaum von denen der ursprünglich gewünschten Website.
Es gibt keinen grundsätzlichen Schutz
Kleine und mittelständische Unternehmen sind sich der Problematik nicht bewußt oder haben nicht die Möglichkeit, sich gegen dieses Typosquatting zu schützen. Viele Firmen registrieren zusätzlich Webadressen mit falschen Schreibungen ihrer Marken oder ihres Firmennamens, so dass der Kunde trotz Tippfehler beim gewünschten Anbieter landet. Leider bemerkt ein Anwender nicht immer, wenn er sich über Tippfehlerdomains mit Schadprogrammen infiziert hat. Bereits beim Eintippen einer Domain sollten Sie wachsam sein, legen Sie sich eine Sicherheitssoftware zu, die sofort reagiert, wenn eine irrtümich besuchte Betrugsseite versucht, Ihren Computer zu infizieren.